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RechtsberatungFamilien- und Sozialrecht Sie können über die Geschäftsstelle verbindliche Termine vereinbaren. Es handelt sich um eine rechtliche Erstberatung; Beratungseinheit ist ca. eine halbe Stunde. Die Kosten betragen je nach Einkommen 6,00 bis 40,00 Euro. Familien- und SozialrechtEine Trennung oder Scheidung erfordert rechtliche Schritte. In der Erstberatung erfahren Sie Grundinformationen zu Scheidungseinreichung, Trennungsvereinbarungen oder auch Ehevertrag. Sie können einen Überblick über zentrale Unterhaltsfragen, Sorgerechts- und Besuchsrechtsregelungen erhalten. Häufig sind auch sozialrechtliche Fragen Thema: z.B. Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsrecht. ArbeitsrechtViele Frauen, ob in einem festen Arbeitsverhältnis oder nicht, brauchen rechtliche Unterstützung und Informationen zu den Themen rund um den Arbeitsplatz. Wenn Sie z.B. Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, zu Ihren Rechten bei Teilzeitarbeit, bei Kündigungen, zu Elternzeit und Mutterschutz haben, können Sie sich beraten lassen. Hartz IVViele allein Erziehende sind wenigstens für einige Zeit mit Ihren Kindern auf ALG II angewiesen. Die Umsetzung des Grundsatzes des Gesetzes „Fordern und Fördern“ lässt viele Fragen offen. Die Klärung von Ansprüchen in komplexen Lebenslagen, Widerspruchs-/Klageverfahren, Rechtmäßigkeit von Sanktionen ect. sind hier die Themen, die Sie mit unserer erfahrenen Rechtsanwältin besprechen können. |
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